Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tirol Snow Card
Stand: 1. August 2012
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Partnern der Tirol Snow Card und den natürlichen Personen (im Folgenden als Nutzer bezeichnet), die die Dienste der Tirol Snow Card in Anspruch nehmen.
Allgemeine Bestimmungen
- Zum Bezug der TIROL SNOW CARD sind grundsätzlich alle Personen berechtigt. Diese erhalten den Normaltarif lt. Preisliste. Personen mit Hauptwohnsitz in Tirol (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer Meldebestätigung, welche nicht älter als 3 Monate sein darf), sowie alle Personen mit einem Beschäftigungsverhältnis in Tirol unter Vorlage der Sozialversicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) sowie Studenten der Universität Innsbruck und Studenten einer in Tirol ansässigen Hochschule oder Fachhochschule unter Vorlage eines aktuellen Studiennachweises für das laufende Studienjahr/Semester berechtigt, erhalten den ermäßigten Tarif.
- Die Gültigkeit der Karte ist von 1. Oktober bis 15. Mai
- Kinder bis Jahrgang 2007 sind FREI und benötigen keine Karte.
- Personen Jahrgang 1997 bis 2006 gelten als Kinder.
- Personen Jahrgang 1994 bis 1996 gelten als Jugendliche.
- Personen ab einer Invalidität von 60 % gelten als Invalide (Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Invalidenausweises im Original).
- Die TIROL SNOW CARD ist persönlich und wird mit Name, Vorname, Geburtsdatum und einem Lichtbild ausgegeben. Für den Bezug der TIROL SNOW CARD ist die Vorlage eines aktuellen Lichtbildes notwendig (ohne Kopfbedeckung und ohne Skibrille).
- Die Karte ist nicht übertragbar, auch nicht innerhalb der Familie.
- Bei Bezug und bei Nutzung der Karte ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen bzw. mitzuführen.
- Die TIROL SNOW CARD wird nur auf berührungslose Datenträger aufgespielt. Eine Keycard kostet EUR 2,00, ist keine Pfandkarte und bleibt Eigentum des Kartenbesitzers. Die funktionstüchtige Keycard ISO Dual kann auch im nächsten Jahr wieder verwendet werden. Sollte eine Keycard nicht funktionieren, können die Daten auf eine neue Karte übertragen werden, für den Erwerb der neuen Karte ist jedoch ebenfalls ein Preis von EUR 2,00 zu bezahlen. Bei Ausstellung einer neuen Keycard ist unbedingt wieder ein aktuelles Lichtbild beizubringen!
- In Team-Axess Gebieten muss die Skidata-Karte vor dem 1. Fahrtantritt einmalig an einer Kassa aktiviert werden. Betroffen sind zB: Rofanseilbahn Achensee, Innsbrucker Nordkettenbahnen, Liftanlagen Zahmer Kaiser.
- Die Karte ist bei der Hungerburgbahn Innsbruck NICHT einsetzbar bzw. gültig.
- Für die Benutzung der Einrichtungen der TIROL SNOW CARD hat der Nutzer die Karte immer mit zu führen und auf Verlangen – in Verbindung mit einem Lichtbildausweis – vorzuweisen.
- Für den Erwerb der TIROL SNOW CARD gelten die für die jeweilige Saison festgelegten Tarife.
- Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen Skipass und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Es besteht kein Rückvergütungsanspruch bei Schlechtwetter, Abreise, Ausfall oder Nichtbetrieb von Anlagen.
- Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der diese Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Benützungsbestimmungen
Mit der TIROL SNOW CARD ist der Nutzer berechtigt, die Einrichtungen der Mitgliedsbetriebe während der Betriebs- und Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen (davon ausgenommen sind Nachtskilauf sowie Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten). Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden vom jeweiligen Mitgliedsbetrieb autonom festgelegt. Bei betriebsbedingten Sperren einzelner Mitgliedsbetriebe (teilweise oder auch gänzliche) – aus welchem Grund auch immer – besteht kein – auch kein aliquoter – Rückerstattungsanspruch.
Verlust
Bei Verlust der TIROL SNOW CARD ist der Nutzer verpflichtet, dies umgehend bei jener Verkaufsstelle, bei der die TIROL SNOW CARD erworben wurde, zu melden. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt nur gegen Vorlage einer amtlichen Verlustanzeige und/oder einer amtlichen Diebstahlsanzeige. Für die Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Nutzer Euro 25,-- als Bearbeitungsgebühr und Euro 2,-- für die Keycard zu entrichten.
Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist bei jener Verkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde, zu beantragen.
Vergessen der TIROL SNOW CARD
Vergisst ein Nutzer die TIROL SNOW CARD, so hat er den Tarif des jeweiligen Schigebietes bzw. sonstigen Mitgliedsbetriebes zu bezahlen.
Rückvergütung
In folgenden Fällen kann der Nutzer eine – teilweise – Rückvergütung des Kaufpreises der TIROL SNOW CARD beantragen:
- Im Falle der Schwangerschaft.
- Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung von mindestens vier Wochen.
Der Antrag auf Rückvergütung ist bei jenem Seilbahnunternehmen, bei dem die Karte erworben wurde zu stellen. Für die Geltendmachung des Rückvergütungsanspruches ist vom Nutzer ein ärztliches Attest (im Falle des Unfalls oder der Krankheit mit der Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung) vorzulegen, bis zur Vorlage dieses ärztlichen Attestes besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Die Höhe des Anspruchs auf Rückvergütung bestimmt sich nach jenem Zeitpunkt, zu dem die TIROL SNOW CARD beim zuständigen Seilbahnunternehmen hinterlegt wurde.
Die Höhe des Rückvergütungsanspruches während der Gültigkeitsdauer der TIROL SNOW CARD berechnet sich wie folgt:
Hinterlegung TSC | Rückvergütung |
Bis 30.11. | 80% des Saisonkartentarifes |
Bis 31.12. | 60% des Saisonkartentarifes |
Bis 31.01. | 30% des Saisonkartentarifes |
Bis 28.02. | 10% des Saisonkartentarifes |
Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung der Tirol Snow Card durch den Nutzer hat den sofortigen Entzug der TIROL SNOW CARD zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der Weitergabe und Verwendung der TIROL SNOW CARD an/durch Dritte, des Erwerbes durch unrichtige Angaben über Hauptwohnsitz, Alter, Beschäftigungsverhältnis etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor.
Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Nutzer darüber hinaus verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 250,-- zu bezahlen, ebenso behält sich das betroffene Seilbahnunternehmen die Einbringung einer Strafanzeige vor.
Defekter Datenträger
Wird ein TIROL SNOW CARD Datenträger (Keycard) am Zutrittssystem nicht akzeptiert, obwohl die Karte laut Aufdruck gültig ist, kann jede teilnehmende Seilbahn eine „Karte neu“ ausstellen. Es bleibt jeder Liftgesellschaft selber überlassen, ob der Nutzer bzw. Kunde für die Ersatz-Keycard einen Pauschalbetrag in der Höhe von EUR 2,00 zu entrichten hat.
Besondere Nutzungsbestimmungen bei der Silvrettaseilbahn AG in Ischgl
Die Silvrettaseilbahn AG gewährt den Besitzern der Tirol Snow Card freie Benützung der Bahnen in der Betriebszeit der Anlagen von Ende November bis Anfang Mai mit folgenden Ausnahmen:
An den Samstagen vom 29.12.2012 bis 06.04.2013 ist die Karte nicht gültig. An den Konzerttagen zur Saisoneröffnung am 01.12.2012 und für das Abschlusskonzert am Saisonende voraussichtlich am 30.04.2013 ist die Karte nur unter Bezahlung eines entsprechenden Aufpreises gültig.
Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
Der vereinbarte Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Auf Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden



